top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

 

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierung, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper. Ablösung oder Verlust der zu dem Textilien gehörigen Zubehörteile wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, Perlen, Blumen oder Kunststoffteilen und andere nicht sicht- oder erkennbare Mängel des Reinigungsgutes). Das gleiche gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

 

2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut und Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden

 

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Außerdem hat der Kunde darauf zu achten, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Münzen, Taschenmesser u.a., entfernt sind.

 

3. Rückgabe / Pflicht des Kunden zur Abholung

 

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt.

 

4. Rügepflicht des Kunden bei Mängel/ Fehlmengen/ Falschlieferung beim ausgelieferten

 

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.  

Eine vollständige Schmutzentfernung kann trotz sorgfältigster Bearbeitung nicht gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch bei Brautkleidern. 

 

5. Haftung und Haftungsbegrenzung

 

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachten Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadenersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

6. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission

 

Wir nehmen an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nicht teil, da es bei textilen Reklamationen nicht geeignet ist. Wir können dem Kunden aber eine fachspezifische Schiedsstelle unseres Verbandes vermitteln, deren Kontaktdaten Sie auf www.reinigen-lassen.com finden.

 

7. Teppichreinigung/Polsterreinigung

 

Bei der Teppich- u. Polsterreinigung können Farb- sowie Materialveränderungen auftreten. Zudem können wir nicht für eine vollständige Entfernung der Flecken garantieren.

8. Preise 

Unsere ausgewiesenen Preise sind keine Festpreise. Bei stark Verschmutzten Textilien richtet sich der Reinigungspreis nach dem Verschmutzungsgrad und den dadurch versursachten Bearbeitungsaufwand. Hierauf weisen wir bei Auftragsannahme derart verschmutzter Textilien ausdrücklich hin.

bottom of page